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Recht9 min Lesezeit15. März 2026

DSGVO & Website: Was Ihr Unternehmen 2026 beachten muss

Die DSGVO stellt klare Anforderungen an Unternehmenswebsites. Wir erklären was Pflicht ist und wie Sie rechtssicher aufgestellt sind.


DSGVO-konforme Website: Was ist 2026 wirklich Pflicht?

Seit 2018 gilt die DSGVO. 2026 sind die Bußgelder durch verstärkte Behördenaktivität spürbar gestiegen — und viele kleine Unternehmen sind noch immer nicht compliant. Dieser Artikel zeigt was Sie konkret umsetzen müssen.

Die Grundpflichten für jede Website

1. Impressum (§ 5 TMG)

Jede geschäftliche Website braucht ein vollständiges Impressum. Pflichtangaben:

  • Vollständiger Name oder Firmenname
  • Anschrift (kein Postfach)
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer (bei gewerblichen Angeboten)
  • Bei GmbH/AG: Handelsregisternummer, Geschäftsführer, Sitz
  • Häufiger Fehler: Das Impressum ist schwer zu finden. Es muss mit maximal zwei Klicks erreichbar sein.

    2. Datenschutzerklärung

    Die Datenschutzerklärung ist das Herzstück der DSGVO-Compliance. Sie muss erklären:

  • Welche Daten Sie erheben (Kontaktformular, Analytics, Cookies)
  • Zu welchem Zweck (Art. 6 DSGVO — Rechtsgrundlage)
  • Wie lange Daten gespeichert werden
  • Ob Daten an Dritte weitergegeben werden (Google Analytics, Mailchimp etc.)
  • Rechte der Betroffenen (Auskunft, Löschung, Widerspruch)
  • 3. Cookie-Banner (TTDSG)

    Seit dem TTDSG (2021) gilt: Cookies, die nicht technisch notwendig sind, dürfen erst nach ausdrücklicher Zustimmung gesetzt werden. Ein Banner, das nur „Akzeptieren" anbietet, reicht nicht.

    Konform bedeutet:

  • Ablehnen genauso einfach wie Akzeptieren
  • Granulare Auswahl (Marketing-Cookies, Analyse-Cookies)
  • Einwilligung wird gespeichert und ist widerrufbar
  • 4. Kontaktformulare

    Kontaktformulare verarbeiten personenbezogene Daten. Sie brauchen:

  • Hinweis auf die Datenschutzerklärung vor dem Absenden
  • HTTPS-Verschlüsselung (SSL-Zertifikat)
  • Keine unnötigen Felder (Datensparsamkeit)
  • Was Google Analytics bedeutet

    Google Analytics überträgt Daten in die USA. Nach dem EuGH-Urteil (Schrems II) und dem neuen Data Privacy Framework ist Google Analytics 4 unter bestimmten Bedingungen wieder legal nutzbar — aber nur mit:

  • Datenschutzerklärung, die die USA-Übermittlung erklärt
  • IP-Anonymisierung aktiviert
  • Cookie-Einwilligung vor dem Laden von Google Analytics
  • Empfehlung: Wechseln Sie zu einer DSGVO-nativen Alternative wie Plausible oder Matomo (selbst gehostet).

    Bußgelder: Was droht wirklich?

    Die Aufsichtsbehörden verhängen immer mehr Bußgelder auch gegen kleine Unternehmen. Typische Bußgelder für KMU:

  • Fehlendes/unvollständiges Impressum: 500–5.000€
  • Kein Cookie-Banner oder rechtswidriger Banner: 1.000–50.000€
  • Fehlende/veraltete Datenschutzerklärung: 2.000–100.000€
  • Wie wir Ihre Website DSGVO-konform gestalten

    Bei OA IT Solutions ist DSGVO-Compliance kein Zusatz — es ist Standard:

  • Impressum und Datenschutzerklärung nach aktuellem Stand
  • Rechtssicherer Cookie-Banner (Ablehnen = ein Klick)
  • SSL-Zertifikat inklusive
  • Keine unnötigen Third-Party-Scripts
  • Kontaktformulare mit Datenschutzhinweis
  • Keine Rechtsberatung: Dieser Artikel gibt technische und organisatorische Hinweise. Für individuelle Rechtsberatung wenden Sie sich an einen Datenschutzbeauftragten oder Rechtsanwalt.

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