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Recht9 min Lesezeit15. März 2026

DSGVO & Website: Was Ihr Unternehmen 2026 beachten muss

Die DSGVO stellt klare Anforderungen an Unternehmenswebsites. Ich erkläre, was Pflicht ist und wie Sie rechtssicher aufgestellt sind.


DSGVO-konforme Website: Was ist 2026 wirklich Pflicht?

Seit 2018 gilt die DSGVO. 2026 sind die Bußgelder durch verstärkte Behördenaktivität spürbar gestiegen, und viele kleine Unternehmen sind noch immer nicht compliant. Dieser Artikel zeigt was Sie konkret umsetzen müssen.

Die Grundpflichten für jede Website

1. Impressum (§ 5 DDG)

Jede geschäftliche Website braucht ein vollständiges Impressum. Pflichtangaben:

  • •Vollständiger Name oder Firmenname
  • •Anschrift (kein Postfach)
  • •E-Mail-Adresse
  • •Telefonnummer (bei gewerblichen Angeboten)
  • •Bei GmbH/AG: Handelsregisternummer, Geschäftsführer, Sitz
  • Häufiger Fehler: Das Impressum ist schwer zu finden. Es muss mit maximal zwei Klicks erreichbar sein.

    2. Datenschutzerklärung

    Die Datenschutzerklärung ist das Herzstück der DSGVO-Compliance. Sie muss erklären:

  • •Welche Daten Sie erheben (Kontaktformular, Analytics, Cookies)
  • •Zu welchem Zweck (Art. 6 DSGVO, Rechtsgrundlage)
  • •Wie lange Daten gespeichert werden
  • •Ob Daten an Dritte weitergegeben werden (Google Analytics, Mailchimp etc.)
  • •Rechte der Betroffenen (Auskunft, Löschung, Widerspruch)
  • 3. Cookie-Banner (TDDDG)

    Seit dem TTDSG (2021), heute TDDDG, gilt: Cookies, die nicht technisch notwendig sind, dürfen erst nach ausdrücklicher Zustimmung gesetzt werden. Ein Banner, das nur „Akzeptieren" anbietet, reicht nicht.

    Konform bedeutet:

  • •Ablehnen genauso einfach wie Akzeptieren
  • •Granulare Auswahl (Marketing-Cookies, Analyse-Cookies)
  • •Einwilligung wird gespeichert und ist widerrufbar
  • 4. Kontaktformulare

    Kontaktformulare verarbeiten personenbezogene Daten. Sie brauchen:

  • •Hinweis auf die Datenschutzerklärung vor dem Absenden
  • •HTTPS-Verschlüsselung (SSL-Zertifikat)
  • •Keine unnötigen Felder (Datensparsamkeit)
  • Was Google Analytics bedeutet

    Google Analytics überträgt Daten in die USA. Nach dem EuGH-Urteil (Schrems II) und dem neuen Data Privacy Framework ist Google Analytics 4 unter bestimmten Bedingungen wieder legal nutzbar, aber nur mit:

  • •Datenschutzerklärung, die die USA-Übermittlung erklärt
  • •IP-Anonymisierung aktiviert
  • •Cookie-Einwilligung vor dem Laden von Google Analytics
  • Empfehlung: Wechseln Sie zu einer DSGVO-nativen Alternative wie Plausible oder Matomo (selbst gehostet).

    Bußgelder: Was droht wirklich?

    Die Aufsichtsbehörden verhängen immer mehr Bußgelder auch gegen kleine Unternehmen. Typische Bußgelder für KMU:

  • •Fehlendes/unvollständiges Impressum: 500–5.000€
  • •Kein Cookie-Banner oder rechtswidriger Banner: 1.000–50.000€
  • •Fehlende/veraltete Datenschutzerklärung: 2.000–100.000€
  • Wie ich Datenschutz bei Websites umsetze

    Datenschutz wird bei jedem Projekt von Anfang an berücksichtigt. Typische Maßnahmen:

  • •Impressum und Datenschutzerklärung nach aktuellem Stand
  • •Rechtssicherer Cookie-Banner (Ablehnen = ein Klick)
  • •SSL-Zertifikat inklusive
  • •Keine unnötigen Third-Party-Scripts
  • •Kontaktformulare mit Datenschutzhinweis
  • Keine Rechtsberatung: Dieser Artikel gibt technische und organisatorische Hinweise. Für individuelle Rechtsberatung wenden Sie sich an einen Datenschutzbeauftragten oder Rechtsanwalt.

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